Rechtsprechung
BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines Bezirkskrankenhauses für die Dauer eines Jahres; Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Notwendigkeit der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - VIII 76/85
- LG Traunstein, 19.07.1988 - 4 T 2224/88
- BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 319
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Auszug aus BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88
Eine Unterbringung des Betroffenen durch seinen Pfleger muß vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden ( § 1915 Abs. 1 , § 1897 Satz 1 , §§ 1800, 1631 b Satz 1 BGB ), wenn das wohlverstandene Interesse des Pfleglings eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.) und dem Pfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. - BayObLG, 19.06.1986 - BReg. 3 Z 165/85
Beleg der Sachkunde eines Arztes zur Begutachtung der Geschäftsfähigkeit eines …
Auszug aus BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88
Zur Feststellung einer geistigen Erkrankung kommen regelmäßig nur Nervenärzte, die öffentlich bestellten Amtsärzte mit psychiatrischer Vorbildung, auf dem Gebiet der Psychiatrie fachkundige Klinikärzte und die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte in Betracht, die letzteren, weil sie im allgemeinen auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer besonderen praktischen Erfahrung den Anforderungen genügen, die im Bereich nervenärztlicher Begutachtung des Geisteszustandes an Sachverständige zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1970, 1981 [BGH 16.06.1970 - 1 StR 27/70] ; BayObLGZ 1986, 214/217; 1987, 236/240; Senatsbeschluß vom 18.8.1988 im vorangegangenen Rechtsbeschwerdeverfahren - BReg. 3 Z 106/88). - BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70
Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei …
Auszug aus BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88
Zur Feststellung einer geistigen Erkrankung kommen regelmäßig nur Nervenärzte, die öffentlich bestellten Amtsärzte mit psychiatrischer Vorbildung, auf dem Gebiet der Psychiatrie fachkundige Klinikärzte und die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte in Betracht, die letzteren, weil sie im allgemeinen auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer besonderen praktischen Erfahrung den Anforderungen genügen, die im Bereich nervenärztlicher Begutachtung des Geisteszustandes an Sachverständige zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1970, 1981 [BGH 16.06.1970 - 1 StR 27/70] ; BayObLGZ 1986, 214/217; 1987, 236/240; Senatsbeschluß vom 18.8.1988 im vorangegangenen Rechtsbeschwerdeverfahren - BReg. 3 Z 106/88).
- BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66
Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings
Auszug aus BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88
Bei der Pflegschaft über einen Volljährigen ( § 1910 Abs. 2 BGB ) darf der Pfleger nur einen geschäftsunfähigen Pflegling gegen dessen Willen in einer geschlossenen Anstalt unterbringen (BGHZ 48, 147/157; BayObLGZ 1977, 299/300; BayObLG Rpfleger 1979, 422). - BayObLG, 26.08.1986 - BReg. 3 Z 119/86
Zwangspflegschaft; Geschäftsunfähigkeit; Aufrechterhaltung; Anordnung
Auszug aus BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88
Es kommt darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider, eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist, oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willensbildung von unkontrollierten Trieben und Vorstellungen ähnlich mechanischen Verknüpfungen von Ursache und Wirkung bestimmt wird (vgl. BayObLGZ 1986, 338/339 m.w.Nachw.). - BGH, 09.10.1964 - IV ZB 407/64
Sofortige Beschwerde bei Anstaltsunterbringung eines Mündels
Auszug aus BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88
Gegen die Entscheidung des Landgerichts, mit der über eine sofortige Beschwerde gegen eine amtsgerichtliche Unterbringungsgenehmigung befunden worden ist, findet die sofortige weitere Beschwerde statt (§ 27 Satz 1, § 29 Abs. 2, § 60 Abs. 1 Nr. 6, § 64 h Abs. 1 Satz 1, § 64 d Abs. 1 FGG; vgl. BGHZ 42, 223). - BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87
Verfahren über die vorläufige Unterbringung
Auszug aus BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88
Zur Feststellung einer geistigen Erkrankung kommen regelmäßig nur Nervenärzte, die öffentlich bestellten Amtsärzte mit psychiatrischer Vorbildung, auf dem Gebiet der Psychiatrie fachkundige Klinikärzte und die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte in Betracht, die letzteren, weil sie im allgemeinen auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer besonderen praktischen Erfahrung den Anforderungen genügen, die im Bereich nervenärztlicher Begutachtung des Geisteszustandes an Sachverständige zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1970, 1981 [BGH 16.06.1970 - 1 StR 27/70] ; BayObLGZ 1986, 214/217; 1987, 236/240; Senatsbeschluß vom 18.8.1988 im vorangegangenen Rechtsbeschwerdeverfahren - BReg. 3 Z 106/88). - BayObLG, 06.10.1988 - BReg. 3 Z 134/88
Erforderlichkeit der Abschiebungshaft
Auszug aus BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88
Die Anhörung durch einen beauftragten Richter genügt nur, wenn es nicht entscheidend auf den persönlichen Eindruck ankommt (ständige Rechtsprechung; zuletzt Senatsbeschluß vom 6.10.1988 - BReg. 3 Z 134/88). - BayObLG, 11.09.1981 - BReg. 3 Z 65/81
Auszug aus BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88
Eine Unterbringung des Betroffenen durch seinen Pfleger muß vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden ( § 1915 Abs. 1 , § 1897 Satz 1 , §§ 1800, 1631 b Satz 1 BGB ), wenn das wohlverstandene Interesse des Pfleglings eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.) und dem Pfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. - BayObLG, 29.11.1977 - BReg. 3 Z 157/77
Auszug aus BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88
Bei der Pflegschaft über einen Volljährigen ( § 1910 Abs. 2 BGB ) darf der Pfleger nur einen geschäftsunfähigen Pflegling gegen dessen Willen in einer geschlossenen Anstalt unterbringen (BGHZ 48, 147/157; BayObLGZ 1977, 299/300; BayObLG Rpfleger 1979, 422).
- BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 3 Z 149/88
Kriterien; Annahme; Geschäftsunfähigkeit; Partiell
wörtlich übereinstimmend derselbe Senat des BayObLG (Beschluß - BReg. 3 Z 191/87 Ä v. 31.3.88 in NJW-RR 1988 Heft 23 S. 1416 sowie Ä BReg. 3 Z 143/88 Ä v. 20.10.88 in FamRZ 1989 Heft 3 S. 319). - BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten …
Zwar kommen für die Beurteilung einer geistigen Erkrankung aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrungen auch die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte in Betracht (vgl. BayObLGZ 1986, 214, 217; BayObLG, FamRZ 1989, 319, 320, und BayObLG, Report 1992, 12), selbst wenn sie - wie hier - nicht als Ärzte für Nerven und Geisteskrankheiten ausgewiesen sind (vgl. BGH, NJW 1970, 1981). - BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 179/00
Vorläufige Unterbringung wegen Vermüllung des Grundstücks
Die sofortige weitere Beschwerde (§ 29 Abs. 2, § 70m Abs. 1 i.V.m. § 70h Abs. 1 und § 70g Abs. 3 Satz 1 FGG ; BGHZ 42, 223, BayObLG FamRZ 1989, 319) ist zulässig.
- LSG Hessen, 07.07.2005 - L 1 KR 975/01
Krankenversicherung - Wirksamkeit einer Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - …
Entscheidend ist insoweit, ob eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung des Für und Wider, eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willensbildung von unkontrollierten Trieben und Vorstellungen ähnlich mechanischen Verknüpfungen von Ursache und Wirkung bestimmt wird (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Oktober 1988 - BReg 3 Z 143/88 - , FamRZ 1989, 319; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - , MDR 1996, 348). - BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92
Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der …
Das Gutachten eines Assistenzarztes einer psychiatrischen Klinik reicht in der Regel nicht, wenn nicht festgestellt ist, dass er die im Einzelfall erforderliche Sachkunde besitzt (BayObLG FamRZ 1989, 319). - BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 50/99
Verwerfung der sofortigen weiteren Beschwerde wegen fehlender Unterschrift
Die Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde (§ 29 Abs. 2 i.V.m. § 70 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, § 70m Abs. 1, 70g Abs. 3 Satz 1 FGG ; vgl. zur Anwendbarkeit der letztgenannten Bestimmung ungeachtet der Anordnung sofortiger Wirksamkeit BGHZ 42, 223; BayObLG FamRZ 1989, 319) betrug zwei Wochen (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG ). - BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 192/99
Sofortige weitere Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche …
Gegen eine solche Beschwerdeentscheidung ist gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 2, § 70 m Abs. 1 , § 70 g Abs. 3 Satz 1 FGG die sofortige weitere Beschwerde eröffnet (vgl. in diesem Zusammenhang BGHZ 42, 223; BayObLG, FamRZ 1989, 319).